Fällen einer ~500 Jahre alten Eiche

Wortprotokoll vom 20.03.2020
zur städtischen Versammlung „Bürgerforum Stadtteil Atter“

…zum Umgang mit eingereichten und genehmigte Tagesordnungspunkten während Sitzungen des städtischen Bürgerforum Stadtteil Atter´s, auch zum Thema

Denkmalgeschützte ~500 Jahre alte Eiche in Atter

 

Sehr geehrte Damen und Herren

Als Bürgerverein haben wir die Aufgabe uns gesellschaftlich einzusetzen.
Das heißt für uns, dass wir mit Politikern und Verantwortlichen reden, diskutieren und auch streiten.
Unsere Grundlage ist ein fairer und demokratischer Umgang.

Die ständigen Versuche, unsere Tagesordnungspunkte absetzen zu wollen und es dann in der letzten Sitzung sogar zu schaffen, hat keine Grundlage und unterbindet das Recht auf Auskunft.

Sogar die Bitte von OB Griesert, für einen fairen und respektvollen Umgang in den Sitzungen, wurde ignoriert und ein noch verstärkter Einsatz gegen unsere Top´s gestartet.
Das Frau Westermann in der letzten Sitzung des Bürgerforum Stadtteil Atters dieses sogar noch unterstütze und als Beleg mehrere Seiten Antworten durch die Verwaltung begründete, ist unverantwortlich. 

Die ständigen Fragen in Sitzungen ergeben sich durch Seitenlange Antworten die ausweichen, Antworten die nicht beantwortet werden und unwahre Antworten.

Wie in dem Fall der Denkmalgeschützten Eiche in Atter.
Eine 500 Jahr alte Eiche, die unter Denkmalschutz stand, wurde während der Bauphase in der Strothe 1 abgeholzt. Begründung des Fachbereichs: der Baum ist krank und seine Standfestigkeit war nicht mehr gegeben. Trotzdem gibt es Vorschriften. Diese besagen, dass ein Baum, solange er nicht entwidmet wurde, unter Denkmalschutz steht und Verantwortliche sich an die dafür vorgeschriebenen Anordnungen zu halten haben.
Nach eigenen Angaben der Baubehörde muss der Schutzbereich um ein Naturdenkmal das 4-fache seines Umfanges nach Ras LP 4, also bei der alten Eiche 5,34m X 4 = 21,36m eingehalten werden … siehe Protokoll vom Februar 2017). Somit hätte es keine Baugenehmigung für den Anbau des Einfamilienhauses in der Strothe 1 geben dürfen. Der Abstand vom Anbau zum Naturdenkmal betrug nicht einmal 7 Meter.
Um es nochmal deutlich zu machen:

Der Schutz der noch unter Naturschutz gestandenen alten Eiche wurde von der Behörde missachtet. Entgegengesetzt der Meinung der Mitarbeiter der Verwaltung, die einen Schutzzaun um das Naturdenkmal gesehen haben wollen. Bürgerinnen und Bürger die tägliche Sicht auf die Baustelle haben, bezeugen, dass es bis zur Fällung der Eiche keinen Schutzzaun um das Naturdenkmal gegeben hat. Schwere Baufahrzeuge wurde auf dem engen Grundstück im Kronentraufbereich bis zur Fällung ebenso bewegt, wie auch Baumaterial unter dem Naturdenkmal gelagert. Uns ist bekannt, dass der Schutzzaun auch erst im schriftlichen Nachtrag zur Baugenehmigung von der Baubehörde gegenüber dem Eigentümer angeordnet wurde. Wäre dieser Schutzzaun so gestanden wie gesetzlich vorgeschrieben, wäre für jeden erkennbar gewesen, dass der Anbau weit in den Schutzbereich hineinragt.

Der Schutzbereich ist nachzulesen unter „Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmälern in der Stadt Osnabrück vom 20. Mai 2014. Diese Verordnung ist der Baubehörde – Herrn Otte –  aber noch nicht einmal bekannt.
Siehe:  Protokoll aus dem Jahre 2017.

  • 3 Geltungsbereich:

Der Schutz dieser Verordnung bezieht sich auf die Naturdenkmäler mit ihrer unmittelbaren Umgebung. Als unmittelbare Umgebung gilt der Wurzelbereich und der Luftraum über der Bodenfläche, der von den Kronen der Bäume bedeckt wird (Kronentraufbereich) zuzüglich 5 m.

—-Bild zeigt den zu schützenden Kronentraufbereich der ~500 Jahr alten Eiche–

Schutz nach Versordnung der Stadt Osnabrück

Schutz nach Ras LP4
(Landschaftspflege (kurz RAS-LP) sind ein in Deutschland gültiges technisches Regelwerk zur Beachtung der Belange des Naturschutzes)

 

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Eine ständige Wiederholungen von Verantwortlichen der Stadt Osnabrück uns gegenüber:
Was wollen Sie jetzt eigentlich noch, der Baum ist doch gefällt, er ist nicht mehr da!
Ja, das ist richtig, aber die Personen sind da, die es zu verantworten haben.
Satzungen, Gesetze, Verordnungen sind auch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Osnabrück einzuhalten. Und wenn Bürgerinnen und Bürger hier Verletzungen sehen, ist es legitim diese anzusprechen, abzulehnen und zu verurteilen.
Dazu bedarf es dann auch dringend – wie eine einzelne Person uns hier bezeichnet- nervende Bürgerinnen und Bürger, die sich für eine demokratisch denkende Gesellschaft einsetzen.

Sehr geehrte Damen und Herren,
Für die Zukunft fordern wir, dass alle Tagesordnungspunkte von uns,  mit Respekt behandelt werden, wie wir es bei allen genehmigten Tagesordnungspunkten tun!

Für die Zukunft wünschen wir uns, dass mehr Verständnis für Fragen des Bürgervereins aufgebracht werden, denn nicht alle Antworten sind wirkliche, oder ehrliche Antworten.

Ich bedanke mich im Namen des
Bürgerforum für Umwelt und Soziales Atter e.V.




Osnabrück, den 20.03.2020

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