Grundsteuerreform

Das Amtsgericht Osnabrück weist wegen der aktuellen Häufung von Anträgen auf Erteilung von Grundbuchauszügen im Hinblick auf die gegenüber dem Finanzamt abzugebende Grundsteuererklärung für bebaute und unbebaute Grundstücke darauf hin, dass die Stellung dieser (kostenpflichtigen) Anträge vielfach unnötig ist. Die von den Finanzämtern gewünschten Informationen (u.a. zur Grundstücksgröße und -lage) können in der Regel auch ohne Grundbuchauszug erlangt werden

Ein besonderes Serviceangebot ist der sogenannte Grundsteuer-Viewer. Die niedersächsische Finanzverwaltung stellt mit dem Grundsteuer-Viewer ein kostenfreies Programm im Internet zur Verfügung, aus dem die für die Erklärungsabgabe notwendigen Daten zum Grundstück/Flurstück ersichtlich sind. Zudem dient er der Erläuterung des Lage-Faktors

 

 

Mit Hilfe des Grundsteuer-Viewers können Sie schnell und einfach den Lagefaktor für Ihr Grundstück ermitteln.

Für die Zwecke der Grundsteuer stellt die Finanzverwaltung mit dem Grundsteuer-Viewer die für Ihre Steuererklärung erforderlichen Geodaten im Internet kostenfrei über eine Karte zur Verfügung und dient somit gleichzeitig auch als Ausfüllhilfe für Ihre Steuererklärung.

 

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