Bürgerforum Stadtteil Atter 2019

Top´s vom Bürgerforum Atter e.V. zur Sitzung Bürgerforum Stadtteil Atter am 24.09.2019

Sehr geehrte Frau Hoffmann,
sehr geehrte Damen und Herren,
 
wir bitten um Korrektur des Protokolls vom 26.03.2019.
Unter 2 g Naturdenkmale in Osnabrück

Unsere Frage: „Hat es einen Schutzzaun während der Bauphase “ In der Strothe 1, Atter“  um der unter Naturschutz gestandenen alten Eiche gegeben?“
Antwort: Ja, während der Bauphase hat es einen Schutzzaun gegeben.
Wir stellen fest, dass es diese Aussage von Herrn Bludau so nicht gegeben hat.
Herr Bludau hat in seiner Ausführung ausgesagt, dass es keinen Schutzzaun, für den unter Denkmal stehenden Baum, während der Bauphase gegeben hat.


Angemeldete Tagesordnungspunkte

  1. Wer genehmigt öffentliche Straßenarbeiten in der Verwaltung der Stadt Osnabrück?

  2. Naturdenkmal (nach § 30 BNatschG) ….
  • Wieso ist das Naturdenkmal “ 2 Winterlinden“ auf dem Privatgrundstück ´In der Strothe 2´/ Atter, bei Baumaßnahmen durch die Stadtwerke Osnabrück nicht beachtet worden?
    Wer ist dafür verantwortlich?
  • Wann wurden die 2 Linden unter Naturschutz gestellt?

Wann wurde für das darunter befindliche Carport eine Baugenehmigung erteilt, bzw. wurde das Carport erbaut?
In der Strothe _ Grabenarbeiten

Bild 1&2

  1. Protokoll zur Sitzung Bürgerforum am 28.02.2017

Stellungnahme der Verwaltung:
“ Die Regelwerke DIN 18920 und RAS LP4 zum Baumschutz wurden verbindlich mit in die Baugenehmigung aufgenommen“
Richtlinie RAS-LP 4 sagt aus:
Der Schutzbereich beträgt mindestens das Vierfache des Stammumfangs in einem Meter Höhe gemessen.
Das 4fache des Umfangs der Alten Eiche sind somit mehr als 21 Meter. Demgemäß hätte diese Baugenehmigung nie erteile werden dürfen, da der Bereich über den neu erstellten Anbau des Gebäudes In der Strothe 1 hinausreicht.

  • Warum wurde die Baugenehmigung 1722- 2015 erteilt obwohl der Schutzbereich des Naturdenkmals bis über den Anbau hinausreichte?
  • Wann wurden Regelkontrollen laut Protokoll an dem Naturschutzdenkmal In der Strothe 1 während der Bauphase durchgeführt?

Warum wurde während der Bauarbeiten die o.g. Richtlinie von der Stadt Osnabrück und den Bauherrn nicht eingehalten bzw. bei keiner Kontrolle bemängelt?
Hierzu bitte Bild 3/4/5
  

  1. Protokoll Bürgerforum Stadtteil Atter 26.03.2019

Die Verwaltung sagt die Änderung einer Dachform ist eine „Abweichung“.

Die Änderung der Dachform gegen den Bebauungsplan ist nur durch eine Befreiung möglich.
Eine sogenannte „Abweichung“ ist eine geringfügige, bagatellmäßige Änderung in Maßen und Formen. Die Änderung der Dachform ist keine Bagatelle.

Dass heißt beispielsweise, wenn im Bebauungsplan die maximale zulässige Dachhöhe um ein paar Zentimeter überschritten würde, dann wäre diese Abweichung als Bagatelle zu bezeichnen

Die Änderung der kompletten Dachform ist keine geringfügige Abweichung und lässt sich nur durch eine Befreiung ändern. Eine Befreiung liegt aber nicht vor. Bei der Baugenehmigung wurde nach Ihren Angaben eine           Befreiung und eine Abweichung erteilt. Dabei handelt es sich um Amtsakte, deren Durchführung zu begründen ist. Dass heißt, Sie haben eine Begründung Ihres Ermessens nach dem   Verwaltungsverfahrensgesetz § 39 in schriftlicher oder digitaler Form zu erstellen.

  • Wir bitten um die von Ihnen abgegebene Begründung zum
    Bebauungsplan 1722- 2015.,
  • Ersatzweise fragen wir: wo ist die Begründung zum BPlan 1722- 2015 einsehbar?
  1. Wie lange ist ein Naturdenkmal eine Naturdenkmal?

  2. Wir bitten darum, dass alle unter Naturschutz stehende Bäume/ Gebiete das Naturschutzschild „schwarze Waldohreule auf gelbem Grund“ tragen
  • Einen weiteren Fall wie in Atter sollte es nicht noch einmal geben.
    Die unter Naturschutz stehenden Linden sind wasserführende Wurzeln, bei Straßenbauarbeiten durch die Stadtwerke Osnabrück, unwiderruflich gekappt worden. Es hat keine Benachrichtigung durch die Verantwortliche in der Verwaltung an die Stadtwerke Osnabrück & Denkmalbehörde gegeben. Somit wäre gewährleistet, dass nach außen für jedermann
    “ Naturgeschützte Bäume/ Gebiete“ erkennbar sind.  
  1. Landwehrviertel
  • Ab welchem Zeitpunkt ist die nach §30 BNatschG unter Naturschutz stehende Magerwiese im Landwehrviertel allgemein zu schützen?
  • Wodurch wird die Magerwiese geschützt?
  • Durch die immer mehr verdichtete Bauweise im Landwehrviertel
    (von 800WE auf 1000WE) ist noch weniger Platz für PKW- Stellplätze.
  1. Wie viele Stellplätze waren bei 800 WE eingeplant?
  2. Wie viele Stellplätze sind aktuell bei 1000 WE eingeplant?
  3. gibt es Richtlinien für Anzahl von Stellplätzen bei neuer Bebauung?
  • Ist die Grundwasserabsenkung im Landwehrviertel bei der momentanen Dürre noch zu vertreten?
  • Entstehen für die Wasserselbstversorger in der angrenzenden Strothesiedlung- wie dem Wasserwirtschaftsverband und weiteren privaten Haushalten – und der hiesigen Vegetation, nicht ein enormer Schaden?
  • Wir bitten um einen Sachstandsbericht “ Landwehrviertel“.
  1. Eichenprozessionsspinner
  • Was unternimmt die Stadt Osnabrück, dass es eine so hohe Population von Eichenprozessionsspinner nicht mehr in Zukunft geben wird?

  1. Fridays For Future in Osnabrück
  • Was hat die Politik in Osnabrück seit Entstehung der Initiative
    “ Fridays For Future in Osnabrück“ gravierend gegen den weltweiten Klimawandel in der Stadt Osnabrück unternommen, oder welche Handlungen sind zeitnah vorgesehen?

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