Bürgerforum Stadtteil Atter Februar 2017

Bürgerforen der Stadt Osnabrück

seit dem 1. Januar 2007 gibt es 14 Bürgerforen ( u.a. Bürgerforum Stadtteil Atter für den Stadtteil Atter ) in der Stadt, die halbjährlich in den jeweiligen Stadtteilen tagen. Sieben Bürgerforen gab es bereits vor dem Jahr 2007. Mit der Auflösung der Ortsräte Ende Oktober 2006 wurden nun sieben weitere eingerichtet. Die Sitzungen leitet der Oberbürgermeister oder einer seiner Vertreter. Neben Mitarbeitern der Stadtverwaltung nehmen auch Ratsmitglieder aus dem jeweiligen Stadtteil an den Sitzungen teil.

In den Bürgerforen werden unter anderem Anregungen und Wünsche der anwesenden Bürger besprochen, der städtische Fachbereich Städtebau berichtet über städtebauliche Maßnahmen in den jeweiligen Stadtteilen und die von den Bürgern angemeldeten Tagesordnungspunkte werden diskutiert.

Nächste Sitzung des Bürgerforum Stadtteil Atter

am 28.Februar 2017 um 19:30Uhr

Reichen Sie Ihre Themen als Tagesordnungspunkt bis zum 13. Februar 2017 bei uns ein, oder direkt bei der Stadt Osnabrück bis 14. Februar 2017

Online-Anmeldung von Tagesordnungspunkten

Top´s Bürgerforum Stadtteil Atter

Themen vom Bürgerforum Atter e.V. zur Sitzung Bürgerforum Stadtteil Atter am 28.Februar 2017

 

  1. Schließung Atter Friedhof?
    Bürger sind besorgt über die Nachricht, dass es Planung der Stadt Osnabrück über die Schließung des Friedhof´s in Atter aus Kostengründen geben soll.
  2. BPlan 306, In der Strothe 1, zusammennehmend mit In der Strothe 2/ Landrat-v.-Ostman- Str. 10
    Trotz alten Baumbestandes wurde der BPlan 306 1980 zugunsten von Bauherren- s.o.- geändert. Das bedeutet eine Erweiterung von 10 Meter auf 18 Meter Bautiefe (das doppelte der vorhanden Bebauung), für eine günstigere Grundstücksgestaltung sowie einer wirtschaftlichen Ausnutzung. Beeinträchtigung des vorhandenen Baumbestandes wird vermieden, da der notwendige Freiraum erhalten bleibt.

    https://geo.osnabrueck.de/bplan_texte/1300/1388/b_0306_01_v.pdf
    Begründung wurde leider auf der Seite der Stadt Osnabrück gelöscht

    https://geo.osnabrueck.de/bplan/

  3. Wie viel Meter Abstand zum Naturdenkmal muss eingehalten werden, um den im BPlan „notwendiger Freiraum“ zu begründen.
  4. Welches Gesetz gibt dem Stadtbauamt die Grundlage, für eine so hohe Versieglung des Bodens in unmittelbarer Nähe eines Naturdenkmales
  5. Drei gleiche Gebäude / von der Bauweise und von der Größe stellten ein Ensemble da. Der befremdliche Neubau passt nicht in die Siedlungsstruktur und beeinträchtigt durch seine Größe die anliegenden Anwohner.
  6. In der Regel wird der Kronendurchmesser plus 1,5 m als Schutzbereich ausgewiesen. Hier darf weder Material gelagert noch darf dieser Bereich befahren werden (laut der RAS-LP 4 beträgt der Schutzbereich mindestens das Vierfache des Stammumfangs in einem Meter Höhe gemessen).
    Ist der Schutzbereich des Baumes während der Umbauphase eingehalten worden?
    Wer hat Kontrollen durchgeführt?

    Naturdenkmal- 350 Jahre alte Eiche

  7. Über Nachtrag: Welche Notwendigkeit gab es 1980 zu einer Änderung des BPlan´s 306?
  8. Über Nachtrag: Warum kommt der BPlan 306 erst nach 37 Jahren zum tragen?
  9. Über Nachtrag: Sind Betroffene der umliegenden Grundstücke von dem Grundstück ´In der Strothe 1´ bei der Baugenehmigung 2015 einbezogen worden?
  10. Über Nachtrag: Wieso wurde dem Bauherren die maximal zulässige GFZ von 0,4 auf 0,42 erhöht? (s. Baugenehmigung Nr. 1722-2015)
  11. Landwehrviertel_ Sachstand Maßnahmen Geschwindigkeitsreduzierung durch Zebrastreifen über Wersener Landstraße von In der Strothe nach Gut Leye_ Sachstand
  12. Straße Zum Flugplatz
    Die Straße Zum Flugplatz wird von PKW´s und Transportern/kleinen LKWs als Verbindungsstrecke von Atter nach Hellern und zurück genutzt. Richtung Hellern- bis zur Kurve müssen Fahrzeuge bei entgegenkommendem Verkehr auf dem Randstreifen, der als schon unbefahrbar zu bezeichnen ist, ausweichen und Richtung Atter zwischen den Leitpfosten zum Gehweg, da sonst die Gefahr besteht mit dem entgegenkommenden Fahrzeug zu kollidieren.
  1. Rubbenbruchsee
    Warum wird der Bau am Rubbenbruchsee politisch boykottiert?

    Plakatierung an der Bauruine am Rubbenbruchsee

  1. Das Bürgerforum Atter e.V. fordert die Politik auf, die geänderte Satzung „von Sondernutzungsgebühren bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum“ aufzuheben.

Die in 2016 geänderte Satzung der „Sondernutzungsgebühr für Veranstaltungen ohne Gewinn“ ist für viele Vereine, die keine öffentlichen Mittel bekommen, unzumutbar. Vereine die von Mitgliedsbeiträgen, Spenden und ausschließlicher ehrenamtlicher Arbeit für das Gemeinwohl arbeiten, wirkt die geänderte Satzung unverhältnismäßig und diskriminierend gegenüber den Vereinen die eine öffentliche Förderungen bekommen und aus dieser ihre Gebühren bezahlen. Auch Menschen ohne Vereinsstruktur fördern das Gemeinwohl durch Aktivitäten in Ihrem Umfeld (z.B. Straßenfest etc.). Eine Gesellschaft ohne ehrenamtliche Menschen, kann sich keine Kommune leisten. Somit müssen kommunalpolitische Entscheidungen entsprechend sensibel überdacht werden.

Ein Beispiel für Gebührenerhebung der Stadt Osnabrück
Für Kinder und Jugendarbeit eine Fläche von ca. 400qm.
59,80€ für die Nutzung der Fläche

23,80€ für geforderte Verkehrszeichen
83,60€ für 1/2 Tag Veranstaltung ohne Einnahmen

2016 hat die Stadt Osnabrück hieraus einen Gewinn von 2.891,30 € generiert. Geld was kleine Vereine und ehrenamtliche engagierte Bürger z.T. seit der Änderung der Gebührenordnung, privat finanzieren müssen.
Was ist den Politikern in Osnabrück das ehrenamtliche Engagement von Bürgern wert?

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