Bürgerforum Stadtteil Atter der Stadt Osnabrück

Bürgerforen der Stadt Osnabrück

seit dem 1. Januar 2007 gibt es 14 Bürgerforen ( u.a. Bürgerforum Stadtteil Atter für den Stadtteil Atter ) in der Stadt, die halbjährlich in den jeweiligen Stadtteilen tagen. Sieben Bürgerforen gab es bereits vor dem Jahr 2007. Mit der Auflösung der Ortsräte Ende Oktober 2006 wurden nun sieben weitere eingerichtet. Die Sitzungen leitet der Oberbürgermeister oder einer seiner Vertreter. Neben Mitarbeitern der Stadtverwaltung nehmen auch Ratsmitglieder aus dem jeweiligen Stadtteil an den Sitzungen teil.

In den Bürgerforen werden unter anderem Anregungen und Wünsche der anwesenden Bürger besprochen, der städtische Fachbereich Städtebau berichtet über städtebauliche Maßnahmen in den jeweiligen Stadtteilen und die von den Bürgern angemeldeten Tagesordnungspunkte werden diskutiert.

Nächste Sitzung des Bürgerforum Stadtteil Atter

am 27. September 2016 um 19:30Uhr

 

Eingereichte TOP´s Bürgerforum für Umwelt und Soziales Atter e.V._pdf

 

  1. Flugbetrieb an/ab Atterheide
  • Gibt es zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen, nach dem schweren Flugzeugabsturz der zweimotorige Piper 34 T am 10.03.2016, in Atter/ Landwehrviertel durch die Flugzeugservice Osnabrück-Atter GmbH, damit sich so ein Unglück nicht wiederholt?

Da es ein durch technische Probleme verursachter Absturz war und knapp Wohngebiete
verfehlte, ist es notwendig Sicherheitsauflagen um so mehr zu erhöhen.

  • Wir bitten um eine graphische Darstellung der Flugroute über die Stadtteile in Osnabrück durch startende und landende Flugzeuge in Atterheide.
  • Welche Flughöhenpflicht gilt nach Luftfahrtverordnung über die o.g. Gebiete für den Flugbetrieb?

 

  1. Wersener Landstraße Geschwindigkeitsüberschreitungen
    Welche Maßnahmen wurden zwischenzeitlich gegen Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Wersener Landstraße -von bis zu 100km/h – ergriffen?
  2. Zebrastreifen In der Strothe über Wersener Landstraße in Straße Gut Leye
    Es besteht ein hoher Bedarf an sichere Straßenüberquerung der Wersener Landstraße , in Höhe In der Strothe- Querung zur Straße Gut Leye, da sehr viele Besucher mit dem Bus zur Haltestelle Strothesiedlung, oder mit dem PKW kommen und zum Spaziergang in´s Leyer Holz gehen. Dabei sind es häufig junge Familien mit Kleinkindern und Gruppen von Senioren.

Eine hohe Zahl von Anwohnern der Strothesiedlung und Wersener Landstraße müssen
ebenfalls die Wersener Landstraße an der Stelle queren, um zum Grünabfallplatz Gut Leye
zu kommen, da kein Bürgersteig auf der gegenüberliegenden Seite existiert.
Der Zebrastreifen würde zur Entschärfung der Verkehrssituation Wersener Landstraße
beitragen.

 

  1. Sachstand Landwehrviertel
  2. Kreisverkehr_Leyer Str./ Wersener Landstr./ Landwehrstraße- Verkehrsführung für Radfahrer Richtung Stadteinwärts und aus Richtung Rubbenbruchsee kommend.
    Es gibt keine Radfahr-Führung durch Radwege, Richtung Stadteinwärts und aus Richtung Rubbenbruchsee kommend. Daher sind Radfahrer/innen schnell irritiert bei der Überquerung in den o.g. Fahrtrichtungen. Es werden aus beiden Seiten kommend der Zebrastreifen genutzt, um in den Verkehrskreisel fahren zu können, bzw. dort herauszufahren. Wie haben Radfahrer sich nach StVO zu verhalten, um in die o.g. Richtung zu kommen?

 

  1. Regenrückhaltebecken in Atterfeld
    Neben dem Regenrückhaltebecken in Atterfeld liegt ein wild wachsender Grünstreifen angrenzend an privaten Gärten. Im Garten einer Anwohnerin wuchern die wild gewachsenen Büsche von städt. Seite in das private Anwesen.
    Die unter Naturschutz stehenden Orchideen am Regenrückhaltebecken werden durch den OSB regelmäßig abgemäht. Die große Wiese mit wildwachsende giftigen Pflanzen , wie Jakobskreuzkraut, bleiben dagegen stehen. Quelle: NOZ_Leserbrief Monika Wichmann

Wir bitten hierzu eine Stellungnahme und bitten des weiteren um zukünftige Erhaltung der
unter Naturschutz stehenden Orchideen.

 

  1. Alte Tannen sollten im Zuge der Neuanpflanzungen von Bäumen entfernt bzw. ersetzt werden .
    Die auf dem Landwehrviertel stehenden einzelnen Tannen, an den Grundstücksgrenzen zur Strothesiedlung, sollte nach Absprache im Bürgerkolloqium mit Zuständigen, bei Neuanpflanzungen aus Sicherheitsgründen gefällt werden.

Zwischenzeitlich ist eine Tanne bei Sturm auf ein angrenzendes Gebäude eines Anwohners
gekippt.

Wir bitten um Rücknahme dieser Tannen

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